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Abfall, Recycling und REACH

Veranstaltung

Abfall per se ist ausgenommen vom Geltungsbereich der REACH-Verordnung. Doch wie genau ist der Abfallbegriff unter der neuen EU-Verordnung zum Chemikalienrecht zu definieren? Wie sind „Sekundärrohstoffe“ und Recyclingprodukte einzuordnen? Wann entsteht beim Recycling von Abfall ein neuer Stoff, der unter Umständen gemäß der REACH-Verordnung registriert werden muss?

Diese Fragen an der Schnittstelle von REACH zum Abfallrecht stehen im Fokus unserer Fachtagung. Die Möglichkeiten und Verfahren der Abfallverwertung sind vielseitig. Oft ist die genaue Zusammensetzung weder des Rohstoffes Abfall noch des im Recyclingprozess erzeugten Stoffes genau bekannt. Auch sonstige fehlende Informationen aus der Lieferkette führen hier zu Schwierigkeiten. Wird bei der Verwertung ein neuer Stoff gewonnen, kann eventuell eine kostenintensive Registrierung unter REACH erforderlich sein.

Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Abfallstoffe im eigenen Unternehmen weiterverwerten oder weiterverkaufen sowie an Recyclingunternehmen, die sich über ihre Pfl ichten unter REACH informieren möchten.
Diskutieren Sie auf der Fachtagung mit hochkarätigen Experten, was Sie bei der Verwertung von Abfallprodukten im Hinblick auf REACH beachten müssen, unter welchen Bedingungen die Verwertung problematisch unter REACH sein kann und wann eine Registrierungspfl icht besteht.

Das Programm können Sie hier herunterladen!

 
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