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Änderung des Abfallkriteriums HP 14

Meldung 12.10.2017

Auswirkungen auf die Recyclingbranche Mit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) im März 2016 wurden die Kriterien zur Einstufung von Abfällen geändert. Teilweise entsprechen die Nummern der mit der Novellierung neu definierten gefahrenrelevanten Eigenschaften der alten Einteilung. Mit den Eigenschaften HP 5, HP 13, HP 14 und HP 15 sind aber auch wesentliche Änderungen eingetreten.

Bei der Einstufung von Abfällen wie auch zum Beispiel bei Rostaschen aus Hausmüllverbrennungsanlagen ist häu­fig nur die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 (umweltgefährlich) als kritisch anzusehen.

Mit Verabschiedung der Verordnung (EU) 2017/997 wurde im Juni 2017 eine Rechenregel zur Ermittlung der Eigenschaft HP 14 festgelegt. Diese führt bei einer Betrachtung des ungünstigsten Falls (worst-case-Betrachtung) anhand der Gesamtgehalte toxischer Elemente unter Umständen zu einer geänderten Einstufung der bisher nicht gefährlichen Abfälle zu gefährlichen Abfällen, so dass hier eine sorgfältige Prüfung dringend empfohlen wird.

Als Grundlage zur Ermittlung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen sind für verschiedene Branchen Praxisleitfäden (z. B. Praxisleitfaden zur Einstufung von Rostaschen der ITAD) erstellt worden, in denen zur Einstufung nach HP 4 bis HP 8 und HP 10 bis HP 13 auf die Gesamtgehalte toxischer Schwermetalle zurückgegriffen wird. Für die Einstufung nach HP 14 sollen der im Beispiel genannten Praxis­hilfe zufolge die im wässrigen Eluat löslichen und damit als bioverfügbar angesehenen Anteile von Schwermetallen herangezogen werden.

bifa führt derzeit bereits für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen entsprechende, sachlich begründete, Abfalleinstufungen nach den neuen Regeln durch. Dazu gehören auch Überlegungen zur bestgeeigneten Probennahme, analytische Bestimmungen und Vergleiche verschiedener Praxisleitfäden und Vollzugshilfen.

Sie wünschen weitere Informationen?
Gerne können Sie mich kontaktieren:
Dr. Karsten Wambach
kwambach@bifa.de

 
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