• Warenkorb
English
Deutsch
Logo-Detailseite
 
Eingaben löschen
Navigation Navigation
  • bifa
    • Unternehmen
    • Ansprechpartner
      • Geschäftsführung
      • Direktor/-in
      • Projektmanager/-in
    • Organe
      • Aufsichtsrat
      • Beirat
    • Netzwerke
      • vf bifa e. V.
        • vf bifa e. V. - Mitglieder
      • Arbeitskreise und Gremien
      • Hochschulen und Forschungsinstitute
    • Karriere
    • Anfahrt
  • Themen
  • Expertise
  • Projekte
    • Projektfinder
  • Publikationen
    • bifa-Texte
    • Geschäftsberichte
    • Newsletter
    • weitere Publikationen
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Presseverteiler
    • Pressekontakt
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Meldungen
 
Eingaben löschen
  • bifa
    • Unternehmen
    • Ansprechpartner
      • Geschäftsführung
      • Direktor/-in
      • Projektmanager/-in
    • Organe
      • Aufsichtsrat
      • Beirat
    • Netzwerke
      • vf bifa e. V.
      • Arbeitskreise und Gremien
      • Hochschulen und Forschungsinstitute
    • Karriere
    • Anfahrt
  • Themen
  • Expertise
  • Projekte
    • Projektfinder
  • Publikationen
    • bifa-Texte
    • Geschäftsberichte
    • Newsletter
    • weitere Publikationen
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Presseverteiler
    • Pressekontakt
  • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Meldungen

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts

Meldung 13.12.2017

Anpassung im Landkreis Neu-Ulm Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) hat das bifa Umweltinstitut mit der Unterstützung bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts beauftragt.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträ­ger (örE) haben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recycling aber auch die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht. Dabei stellen örE gemäß Bayerischem Abfallwirtschaftsgesetz die entsorgungspflichtigen Körperschaften in einem Abfallwirtschaftskonzept die be­absich­tigten

  • Maßnahmen zur Vermeidung, 
  • zur Verwertung,
  • insbesondere zur Vorbereitung zur Wieder­verwendung,
  • zum Recycling und
  • zur Beseitigung

der in ihrem Bereich anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jeweils für einen Zeitraum von sieben Jahren im Voraus dar.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung wurden in einem halbtägigen Workshop den Mitgliedern des Werkausschusses vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Die Umsetzung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts ist im Laufe des Jahres 2018 vorgesehen.

 

Foto: Fotolia/fototheobald

 
Seite drucken
  • Startseite bifa
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Für weitere Informationen über Cookies, besuchen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie

Einverstanden Nicht einverstanden