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Getrennterfassung von Bioabfall beim ZAW Coburg

Projekt 04.11.2019

Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Nordwest-Oberfranken (ZAW Coburg) beschäftigte sich mit einer möglichen Einführung der Getrennterfassung von Bioabfällen. Grund dafür war das KrWG mit der Pflicht zur Getrennterfassung von Bioabfällen ab 01.01.2015 und die unterschiedlichen Interpretationen der Getrennterfassungspflicht, die aktuell insbesondere hinsichtlich der „wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ kontrovers diskutiert werden.

Der ZAW Coburg hatte eine fachgutachterliche Bewertung beauftragt, um Kenntnisse über folgende Punkte zu erlangen:

  • Ermittlung des Biomassepotenzials vor dem Hintergrund der Diskussion der Einführung einer getrennten Bioabfallerfassung,
  • ökologische und ökonomische Aussagen zur möglichen Einführung einer Biotonne,
  • Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen (§ 11 KrWG) und Aufzeigen von Defiziten im Hinblick auf die gesetzlichen Forderungen zur Getrennterfassung von Bioabfall.

Die fachgutachterliche Stellungnahme diente als Entscheidungsgrundlage für die Gremien des Zweckverbandes und seiner Mitglieder. Gemeinsam mit der AU Consult GmbH hat das bifa Umweltinstitut ein Gutachten über die Getrennterfassung von Bioabfällen beim ZAW Coburg erarbeitet. Neben einer Potenzialanalyse wurde untersucht, welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen die Einführung einer Biotonne im gesamten Gebiet des ZAW Coburg als auch auf Ebene der einzelnen Zweckverbandsmitglieder haben kann, sowie eine Gesamtbewertung vor dem Hintergrund des rechtlichen Rahmens formuliert.

Sie wünschen weitere Informationen?
Gerne können Sie mich kontaktieren:

Thorsten Pitschke
tpitschke@bifa.de

Foto: Hartmut910_pixelio

Themen: Siedlungsabfälle und Kreislaufwirtschaft
 
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