Meldung | 05.08.2025

Neue Herausforderungen bei der Weiterentwicklung des ITAD/IGAM-Leitfaden

Die abfallrechtliche Einstufung von Abfällen ist eine Pflicht des Abfallerzeugers, so auch im Falle von Rostaschen aus der thermischen Verwertung von Hausmüll (HMV).

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© Foto: bifa Umweltinstitut GmbH

Die fachgerechte Einstufung von Schlacken stellt hohe Ansprüche sowohl an die Grundlagen der Bewertung von Analysenergebnissen, als auch an die Durchführung der erforderlichen Analysen. Die Verbände IGAM und ITAD haben dafür gemeinsam einen Praxisleitfaden zur abfallrechtlichen Einstufung von HMV-Schlacken herausgegeben. Das bifa Umweltinstitut hat wesentliche Beiträge dazu erarbeitet und umfangreiche Erfahrung in der Durchführung der erforderlichen Analysen.

Der Leitfaden liegt aktuell in der Version 2.2 vom 3. Dezember 2024 vor. Darin berücksichtigt sind aktuelle Anpassungen der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP 21), die am 24. Januar 2024 in Kraft getreten und ab dem 1. September 2025 gültig sind.

Die bereits am 24. Oktober 2024 in Kraft getretene und ab dem 1. Mai 2026 gültige neue Anpassung 
(ATP 22), bringt eine neue Herausforderung hinsichtlich der Bewertung von elementarem Kupfer mit sich, da künftig die spezifische Oberfläche (> 0,67 mm2/mg) von Partikeln berücksichtigt werden muss. 

Für die Weiterentwicklung des ITAD-Leitfadens wird derzeit in einem aktuellen Projekt vom bifa Umweltinstitut erarbeitet, in welcher Form diese analytisch herausfordernden Neuerungen in praktikabler Form umgesetzt werden können.