bifa-aktuell | 17.09.2025

Wärmeplanung – kommunales Steuerungsinstrument

Zukunft gestalten durch regionale Wärmeversorgung

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© Foto: stock.adobe.com/Thomas Heitz

Seit 2024 ist die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gesetzlich verpflichtend – hinter der Vorgabe steckt eine große Chance: Kommunen können ihre Energiezukunft aktiv gestalten, Klimaziele konkretisieren und zugleich neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. 

Der Bund unterstützt die Länder mit Finanzmitteln, um die Kommunen zu entlasten. In Bayern übernimmt seit 02.01.2025 das Landesamt für Maß und Gewicht die Ausgleichszahlungen.

Die so finanzierten Wärmepläne sind im Ergebnis strategische Planungsinstrumente, die Klimaziele konkretisieren und neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Sie zeigen Möglichkeiten auf, Wärmenetze vor Ort auszubauen und weiterzuentwickeln, erneuerbare Energien und Abwärme umfassender zu nutzen und effiziente Energieeinsparung zu erreichen. Sie beschreiben  flächendeckend Wege zur zukünftigen Gestaltung der lokalen Wärmeversorgung auch für dezentrale oder Einzelgebäudelösungen. Moderierte Workshops und Expertengespräche bringen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft an einen Tisch. So wird Fachwissen vervielfältigt und wichtige Impulse für ein breites Commitment geschaffen – die beste Grundlage für tragfähige Maßnahmen.

Beteiligung an Energiegesellschaften 
Insbesondere beim Aufbau von Wärmeinfrastruktur ermöglicht die Beteiligung an Energiegesellschaften starken Einfluss für passgenaue Entwicklungen örtlicher Infrastrukturen und bedeutende Weichenstellungen für die zukünftige Standortattraktivität. Optionen hierzu lassen sich gestützt auf den Ergebnissen der Wärmeplanung fundiert abwägen. Informiertes Handeln eröffnet Kommunen die Möglichkeit, lokale Energiequellen zu nutzen, regionale Betriebe einzubinden und durch Beteiligungen an Energiegesellschaften eigene Einnahmen zu steigern. So entstehen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region, und der kommunale Haushalt bleibt stabil.

Wir begleiten Kommunen in allen Phasen – von der Analyse über die erfolgreiche Beteiligung relevanter Akteure bis zur methodischen Ausgestaltung. Mit wissenschaftlicher Expertise und praktischer Erfahrung in der energetischen Beratung und dem Anpassungsmanagement machen wir Wärmeplanung zu einem relevanten Hebel für Klimaschutz, Resilienz und kommunale Zukunftsfähigkeit.

Fristen kommunaler Wärmeplan nach Wärmeplanungsgesetz:
2028    bis 100.000 Einwohner
2026    größere Kommunen
Bearbeitungsdauer 12–18 Monate