bifa-aktuell | 03.05.2018

Abfallrechtliche Einstufung von Rostaschen aus der Hausmüllverbrennung

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© 3: wasserlöslich (eluierbar), 2: löslich in schwacher Säure bzw. starkem Komplexbildner, 1a: nicht in schwacher Säure löslich: chemisch fest gebunden, 1b: Metall, gediegen oder. Legierung, < 0,25 mm

Differenzierende Analytik erlaubt Rückschlüsse zu chemischen Bindungsformen

Schlacke aus der Hausmüllverbrennung („HMV-Rostasche") stellt mit rund 20 % der Abfallmenge den wichtigsten Reststoff der Abfallverbrennung dar. 2016 fielen in den bayerischen MVA rund 610.000 t Rostasche an, der größte Teil davon wurde verwertet.

HMV-Rostasche enthält Metalle, die einerseits ein Wertstoffpotenzial darstellen, andererseits sind Schwermetalle ein Risiko für die Umwelt.

Je nach ihrem Gehalt an gefährlichen Stoffen können HMV-Rostaschen „nicht gefährlich" sein (Abfallschlüsselnummer (ASN) 19 01 12) oder sie müssen als gefährliche Abfälle eingestuft werden (ASN 19 01 11*). Als kritisch für die Einstufung erweist sich in der Regel die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14: „umweltgefährlich", die ab Juli 2018 nach neuen Regeln der Abfallrahmenrichtlinie bewertet werden muss. Die Gesamtgehalte der Elemente Kupfer, Zink und Blei sind mit etwa 1 % (in Summe) so hoch, dass HMV-Rostaschen als gefährliche Abfälle einzustufen sind, wenn die Einstufung auf den Gesamtgehalten und der Annahme hoher Toxizität basiert. Dies hätte voraussichtlich gravierende Auswirkungen auf die Verwertungsmöglichkeiten.

Hohe Anteile von Kupfer, Zink und Blei liegen in HMV-Rostaschen metallisch gediegen oder in Legierungen vor. Kompakte Metalle sind (abfallrechtlich) aber nicht als gefährlich anzusehen, so dass allein die korrekte Ermittlung dieser Anteile für die Einstufung wichtig ist. Eine weitere Unterscheidung ist möglich nach Art der chemischen Bindung: Kupfer und Zink sind beispielsweise in Mischoxiden mit Spinellstruktur und in einigen Silikaten so fest gebunden, dass sie in der Umwelt nicht freigesetzt werden und damit auch nicht ökotoxisch wirken.

Zur korrekten Bestimmung der als Metall vorliegenden Anteile der kritischen Schwermetalle und zur Unterscheidung von Bindungsformen hat bifa ein Probenahme- und Analysenschema entwickelt, das die Unterscheidung von Stoffgruppen unterschiedlicher Ökotoxizität erlaubt. Damit ist eine differenzierende Betrachtung der Bindungsformen möglich und die Grundlage für eine detailliertere Einstufung gegeben.

Die bislang von bifa nach dem neuen Analysenschema untersuchten Rostaschen können als „nicht gefährlicher Abfall" eingestuft werden.