Änderung des Abfallkriteriums HP 14
Bei der Einstufung von Abfällen wie auch zum Beispiel bei Rostaschen aus Hausmüllverbrennungsanlagen ist häufig nur die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 (umweltgefährlich) als kritisch anzusehen.
Mit Verabschiedung der Verordnung (EU) 2017/997 wurde im Juni 2017 eine Rechenregel zur Ermittlung der Eigenschaft HP 14 festgelegt. Diese führt bei einer Betrachtung des ungünstigsten Falls (worst-case-Betrachtung) anhand der Gesamtgehalte toxischer Elemente unter Umständen zu einer geänderten Einstufung der bisher nicht gefährlichen Abfälle zu gefährlichen Abfällen, so dass hier eine sorgfältige Prüfung dringend empfohlen wird.
Als Grundlage zur Ermittlung der gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen sind für verschiedene Branchen Praxisleitfäden (z. B. Praxisleitfaden zur Einstufung von Rostaschen der ITAD) erstellt worden, in denen zur Einstufung nach HP 4 bis HP 8 und HP 10 bis HP 13 auf die Gesamtgehalte toxischer Schwermetalle zurückgegriffen wird. Für die Einstufung nach HP 14 sollen der im Beispiel genannten Praxishilfe zufolge die im wässrigen Eluat löslichen und damit als bioverfügbar angesehenen Anteile von Schwermetallen herangezogen werden.
bifa führt derzeit bereits für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen entsprechende, sachlich begründete, Abfalleinstufungen nach den neuen Regeln durch. Dazu gehören auch Überlegungen zur bestgeeigneten Probennahme, analytische Bestimmungen und Vergleiche verschiedener Praxisleitfäden und Vollzugshilfen.
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Dr. Karsten Wambach
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