Meldung | 13.12.2017

Erfassung von Alttextilien

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Grund dafür waren sich ändernde Marktbedingungen und Marktakteure, aber auch geänderte und teilweise konkretisierte gesetzliche Rahmenbedingungen, die sich in der Praxis oftmals als schwer umsetzbar erwiesen haben. Die Folge daraus war ein erhöhtes Konfliktpotenzial der Akteure und eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen.

In Augsburg stellt die Aktion Hoffnung als gemeinnütziger Sammler die Altkleidercontainer. Mittlerweile gab es Aktivitäten unterschiedlicher Marktakteure hinsichtlich der Sammlung von Alttextilien im Stadtgebiet. Grund war vor allem, dass sich die Stadt im Bereich der Sammlung von Alttextilien für viele Akteure als betriebswirtschaftlich interessantes Gebiet darstellt. Weitere gemeinnützige Teilnehmer haben ihr Interesse an der Aufstellung von Sammelcontainern im Stadtgebiet bekundet.

Mehrere gewerbliche Sammler planen einen Markteintritt in Augsburg und einer hat die Stadt Augs­burg bereits auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Containerstellplätze verklagt. Die Klage wurde Ende 2016 zwar in erster Instanz abgewiesen, jedoch mit der Auflage, ein neues Konzept unter Berücksichtigung aktueller vergaberechtlicher Belange im Bereich der Sammlung von Alttextilien zu erstellen.

Mit Unterstützung von bifa wurde zur Erfassung von Alttextilien im Stadtgebiet Augsburg für den öffentlichen Grund ein Konzept „aus einer Hand" ausgearbeitet. Dabei wird ein Sondernutzungskonzept durch den sog. Straßenbaulastträger beschlossen werden. Die Sondernutzung beantragt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Das Stadtgebiet Augsburg wird in drei Gebiete aufgeteilt, wobei ein Gebiet für eine Vergabe an Gemeinnützige im Wettbewerb einer Dienstleistungskonzession privilegierbar ist. Basierend auf einer Strukturplanung für die Mengen und Gebiete können die restlichen Standorte in zwei Losen ebenfalls als Dienstleistungskonzession an gewerbliche Sammler vergeben werden.

Für die Umsetzung der Vorgabe – Klarheit und Transparenz für den Bürger und damit Erhöhung der Sammelmengen im Stadtgebiet, Bekämpfung illegal aufgestellter Con­tai­ner sowie ein einheitliches Stadtbild – wurde die Gestellung einheitlicher Behäl­ter durch den örE empfohlen.

Für die Vergabeverfahren wurde die Anwendung der Zukunftsleitlinien der Stadt Augsburg geprüft. Dabei wurde angeraten, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterien anzuwenden und im Rahmen der Erstellung der Leistungsbeschreibung zu konkretisieren. Ferner wurde empfohlen, diese bei der Umsetzung in der Leistungsbeschreibung als Vorgaben zu prüfen bzw. in die jeweiligen Vertragsbedingungen mit aufzunehmen.

Mit der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes wird die Stadt Augs­burg ihrer Vorreiterrolle als nachhaltige Umweltstadt gerecht und setzt im Bereich der Erfassung von Alttextilien ein zukunftsweisendes Konzept um, bei dem alle Marktakteure berücksichtigt werden. In den Vergabeverfahren für das gemeinnützige Los und die gewerblichen Lose können die Zukunftsleit­linien der Stadt, soweit es das Vergaberecht zulässt, berücksichtigt werden.

Das vorgeschlagene Konzept kann als Vorbild für andere Kommunen dienen, um Nachhaltigkeit im Bereich der Alttextilien zu verankern und gleichzeitig die Marktakteure, unter Berücksichtigung aktuellen Vergabeaspekte und der Entwicklung gerichtlicher Entscheidungen, angemessen zu beachten.