bifa-aktuell | 21.07.2023

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – Eine machbare Aufgabe!

Fünf Standards für Fragen zum Thema Umwelt

Die Konsultationsphase zum Entwurf des delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission zum ESRS wurde am 9.7.2023 abgeschlossen. Die ESRS basieren auf vier Säulen: Übergreifende Standards, Umwelt, Soziales und Governance.

bifa hat die ESRS-Standards für Fragen zur Umwelt analysiert und festgestellt, dass die Wesentlichkeit vor allem für „E1 Klimawandel“ gefolgt von „E5 zirkuläre Wirtschaft“ auf die meisten Unternehmen zutrifft. Vor allem für produzierende Unternehmen, die von immissionsschutzrechtlichen Regelungen betroffen sind, ist die Berichterstattung nach „E2 Umweltverschmutzung“ erforderlich. Die Standards „E3 Wasser- und Meeresressourcen“ sowie „E4 Biodiversität und Ökosysteme“ sind für einzelne Branchen als eher unwesentlich einzuordnen.

Erforderliche Daten sind einfach zu ermitteln

Für den Berichtsteil zum Klimawandel sind Daten zum Energieverbrauch und -mix zur zirkulären Wirtschaft und Daten zu Ressourcenzu- und abflüssen (inkl. Abfälle) zu veröffentlichen. Unternehmen mit Energiemanagement- und Abfallbeauftragten müssen den größten Teil dieser Informationen ohnehin im jeweiligen Jahresbericht dokumentieren, weshalb sich der Mehraufwand für viele Unternehmen in Grenzen halten wird. Berichte nach ESRS sind eine machbare Aufgabe!