Meldung | 13.12.2017

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts

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Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträ­ger (örE) haben gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recycling aber auch die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht. Dabei stellen örE gemäß Bayerischem Abfallwirtschaftsgesetz die entsorgungspflichtigen Körperschaften in einem Abfallwirtschaftskonzept die be­absich­tigten

  • Maßnahmen zur Vermeidung, 
  • zur Verwertung,
  • insbesondere zur Vorbereitung zur Wieder­verwendung,
  • zum Recycling und
  • zur Beseitigung

der in ihrem Bereich anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jeweils für einen Zeitraum von sieben Jahren im Voraus dar.

Die Ergebnisse der Ausarbeitung wurden in einem halbtägigen Workshop den Mitgliedern des Werkausschusses vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Die Umsetzung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts ist im Laufe des Jahres 2018 vorgesehen.