Meldung | 17.12.2015

Mit Fördermodellen aus dem Sanierungsstau

In dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt „Lokale Passung“ wurden die Gründe für den Sanierungsstau ermittelt und neue Wege aufgezeigt.

Wohnungsmodernisierung und Kostenumlage

Derzeit darf der Vermieter bei einer Wohnungsmodernisierung 11 % der Kosten auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Während der Deutsche Mieterbund die enormen Sprünge bei der Wohnkostenbelastung nach Modernisierungen beklagt und die Senkung des Umlagesatzes fordert, garantiert dieser Satz aus Sicht des Haus- und Grundbesitzervereins oft keinen zeitnahen Rückfluss der Investitionen. Zudem seien 11 % den Mietern kaum vermittelbar.

Alternative

Statt also am System des 11-prozentigen Mietsprungs festzuhalten, wurden im Projekt Alternativen entwickelt. So bezahlt der Mieter beim „energiepreisabhängigen Mietaufschlag“ sofort und kontinuierlich für die eingesparte Energie über den Abschreibungszeitraum der durchgeführten Maßnahmen – und zwar entsprechend der Indexentwicklung des jeweiligen Energiepreises (z. B. Fernwärme oder Erdgas). Durch die Verlängerung der Amortisationszeit werden die Investitionen für den Vermieter wirtschaftlich tragfähig und bleiben gleichzeitig für den Mieter „warmmietneutral“ – d. h. er zahlt für die warme Wohnung nicht mehr als vor der Modernisierung.

Detailkomponenten werden Anfang 2016 als Policy Paper veröffentlicht und in einem Kamingespräch mit Akteuren aus Politik, Wohnungswirtschaft und Verbänden diskutiert.