Neuordnung der Klärschlammverwertung
Neue Prioritäten und Verpflichtungen bei der Entsorgung
Über 10 Jahre war die Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) in der politischen und fachlichen Diskussion. Seit Oktober vergangenen Jahres ist sie nun in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen für alle Akteure.
Während die Klärschlammverordnung bisher nur die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden regelte, gelten die Anforderungen der novellierten Fassung nun für jegliche bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, insbesondere auch für die landbauliche Verwertung (Rekultivierung) und die Lieferung an und durch Gemisch- und Komposthersteller.
Mit der Neufassung möchte der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung bei größeren Kläranlagen (2029 > 100.000 Einwohnerwerte (EW), ab 2032 > 50.000 EW) beenden und die Betreiber dieser Kläranlagen nach gestaffelten Übergangsfristen von 12 bzw. 15 Jahren zur Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen verpflichten. Für Kläranlagen ≤ 50.000 EW bleibt weiterhin die Möglichkeit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung bestehen.
Ziel der Novellierung ist es auch, verschiedene Rechtsbereiche zu harmonisieren. Die neue Klärschlammverordnung weist selbst nur noch wenige Untersuchungsparameter explizit aus, verweist aber auf die Parameter nach Düngemittelverordnung sowie nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Auf die Klärschlammerzeuger und die Kreisverwaltungsbehörden kommt zusätzliche Arbeit zu. Klärschlammerzeuger haben ein Register zu führen, in dem die Daten der Klärschlammverwertung dokumentiert sind. Die Kreisverwaltungsbehörden müssen jährlich einen Auf- und Einbringungsplan für Klärschlamm, Klärschlammgemische und Klärschlammkomposte erstellen. Dabei sollen die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung genutzt werden.
Die neuen Vorgaben haben Auswirkungen auf den Entsorgungsmarkt. Die teilweise Ausweitung des Untersuchungsspektrums sowie eine reduzierte Analysengültigkeit verteuern die bodenbezogene Verwertung kommunaler Klärschlämme nicht unerheblich. Die energetische Verwertung wird somit als Entsorgungspfad attraktiver.
bifa betreibt seit 2006 im Auftrag des Landesamts für Umwelt das Bayerische Klärschlammnetz (https://www.klaerschlamm.bayern.de), ein Online-Angebot zur elektronischen Durchführung des vorgeschriebenen Anzeige- und Lieferscheinverfahren im Rahmen der bodenbezogenen Verwertung. Eine Anpassung des Angebotes an die neuen Vorgaben ist in Vorbereitung.