PPWR und VerpackDG im Fokus
bifa und IHK Schwaben unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) stehen Verpackungshersteller vor neuen regulatorischen Anforderungen – und vor allem kleine und mittlere Unternehmen häufig vor offenen Fragen.
Wer ist zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet? Welche Mengen müssen gemeldet werden? Und wo verläuft die Grenze zwischen Verpackung und Nicht-Verpackung?
Unsere Kompetenzen
Die nachhaltige Gestaltung und Bewertung von Verpackungen, z. B. im Rahmen von Ökobilanzen zählt seit Jahren zu den Kernkompetenzen des bifa Umweltinstituts – von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bis zur angewandten Beratung für Unternehmen.
Für die IHK Schwaben hat das bifa nun eine praxisnahe Arbeitshilfe entwickelt, die die zentralen Herstellerpflichten zu Registrierung und Mengenmeldung verständlich aufbereitet – ergänzt um ein Excel-Tool zur Ermittlung der eigenen Verpackungsmengen.
Damit leistet das bifa einen konkreten Beitrag dazu, komplexe regulatorische Anforderungen für Unternehmen greifbar zu machen.
Zur Arbeitshilfe, dem Excel-Tool und allen weiteren Informationen der IHK gelangen Sie hier: https://www.ihk.de/schwaben/produktmarken/energie/kreislaufwirtschaft/eu-verpackungsverordnung-6546516