bifa-aktuell | 18.03.2024

Schlackeaufbereitung nach ITAD-Leitfaden

Abfallrechtliche Einstufung von Schlacke aus der Hausmüllverbrennung

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©Mineralischer Restanteil der Rostasche nach Schlackeaufbereitung Foto: bifa Umweltinstitut GmbH

Bei der thermischen Behandlung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen entstehen pro Jahr in Deutschland ca. 6 Mio. Tonnen Rostaschen (Schlacke). 

Der Anlagenbetreiber muss prüfen lassen, ob eine bestimmte HMV-Schlacke den Bedingungen der Regelvermutung als nicht gefährlicher Abfall entspricht. Im ungünstigsten Fall führen die Gehalte an Schwermetallen zu einer Einstufung als umweltgefährlicher Abfall gemäß der Abfallverzeichnisverordnung.

Für die Verbände IGAM und ITAD hat bifa einen Leitfaden zur Einstufung von Schlacken bzw. Rostaschen aus der thermischen Behandlung und energetischen Verwertung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen ausgearbeitet. In diesem wird eine differenzierte Betrachtung der in den Rostaschen vorliegenden Einzelstoffen und Stoffgruppen vorgenommen. 

Einstufung durch dreistufiges Vorgehen 
Dieser dreistufige Prozess sieht ein allgemeines Screening der gefahrrelevanten Eigenschaften, eine Worst Case Analyse unter der Annahme, dass alle Elemente in der gefährlichsten zu erwartenden Verbindung vorliegen und eine Beurteilung der realistischen Zusammensetzung basierend auf wissenschaftlicher Expertise vor. Der Praxisleitfaden wird vom Bayrischen Staatministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz als geeignete Grundlage für die Einstufung von HMV-Schlacken nach der Abfallverzeichnisverordnung empfohlen.

Dieser unterscheidet zwischen der Grunduntersuchung, die eine Grundlage zur Bewertung aller Gefahrenklassen gibt und der wiederkehrenden Untersuchung, bei der nur die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 (umweltgefährlich) explizit geprüft wird. Zur laufenden Überwachung der Schlackenqualität sieht der Praxisleitfaden zusätzlich Zwischenuntersuchungen mit wesentlich verringertem Untersuchungsumfang vor.

bifa führt diese Einstufungs- und Kontrolluntersuchungen entsprechend dem Praxisleitfaden durch. Dies umfasst die fachgerechte Probenahme gemäß der Probenahmevorschrift LAGA PN 98, die anspruchsvolle Probenvorbereitung durch Brechen, Mahlen und Sieben und die analytische Charakterisierung im Labor sowie die ausführliche Bewertung der Ergebnisse mit Vorschlägen zur Einstufung der jeweiligen Schlackenprobe.

Die rechtlichen Grundlagen der Abfalleinstufung sind nicht statisch. Das betrifft hauptsächlich die harmonisierte Einstufung von Einzelstoffen, aber auch die Definition von gefahrenrelevanten Eigenschaften und die Regeln anhand derer Stoffe klassifiziert werden. Daher findet durch bifa eine regelmäßige Aktualisierung des Leitfadens statt.