Evaluierung der Befreiungsanträge von Biotonnen

Mit Beginn 2018 hat die Stadt Wasserburg am Inn die Biotonne flächendeckend und mit Anschluss- und Benutzungszwang für alle Grundstücke eingeführt. Grundstücke, die beengte Platzverhältnisse aufweisen (hauptsächlich im Altstadtbereich) oder auf welchen der Anschlusspflichtige Eigenkompostierung betreibt, können sich via Antrag von der Biotonne befreien lassen.
In der ersten Jahreshälfte 2018 wurden mehrere Hundert Befreiungsanträge gestellt. Die Stadt Wasserburg steht der Aufgabe gegenüber, alle Anträge zu überprüfen und eine einheitliche und unangreifbare sachliche Bewertung der Befreiungsanträge vorzunehmen.
Das bifa Umweltinstitut wurde mit der Erarbeitung eines Bewertungssystems beauftragt, wobei die Befreiungsanträge auf Grund von praktizierter Eigenkompostierung im Fokus des Bewertungssystems stehen. Als erster Schritt wurden in einem internen Workshop mit Experten des bifa die von der Stadt vorgegebenen Kriterien konkretisiert. Anschließend wurden diese in einen Fragebogen eingearbeitet. Durch die Beantwortung der Fragen von Antragstellern sind die Kriterien, welche es für die (positive) Bescheidung des Antrages zu erfüllen gilt, sachlich bewertbar geworden. Der Fragebogen wird im Herbst an alle Antragssteller versendet und anschließend ausgewertet.
Neben rein formalen Abfragen zur Größe des Gartens und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen wird auch zu Art und Dauer der praktizierten Eigenkompostierung gefragt. Der Fragebogen enthält ebenfalls einen Wissenstest, welchen die Antragsteller absolvieren sollen. Darin enthalten sind Fragen zum besten Standort des Komposters, Verwendung des fertigen Kompostes, sowie Erkennungsmerkmale eines reifen Kompostes und Vermeidung von Schädlingsbefall. Auch für den Fall, dass sich der oder die Antragsteller/in nicht selbst um die Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück kümmert, sondern das andere Personen übernehmen, wurde anhand einer Eigenerklärung zur fachlichen und sachlichen Eignung der durchführenden Person, vorgesorgt.
Die Bewertungsmatrix dient dazu, die beantworteten Fragebogen zum einen digital zu dokumentieren, aber auch eine zweifelsfreie Entscheidung bezüglich der Anträge herbeizuführen. Beim Aufbau der Matrix wurde auf eine leichte Bedienbarkeit und einen weitestgehend selbsterklärenden Umgang geachtet. Eine einfache und fehlerfreie Bedienung wurde somit ermöglicht.
Der Fragebogen ist auf die satzungsrechtlichen und inhaltlichen Ansprüche der Stadt Wasserburg am Inn ausgerichtet. Die Bewertungsmatrix greift die Fragen aus dem Fragebogen auf und gibt am Ende der Eingabe eine Empfehlung zur Annahme, Ablehnung oder erweiterten Informationseinholung ab. Die Inhalte von Fragebogen und Bewertungsmatrix sind individuell anpassbar und können auf viele weitere satzungsrechtliche und inhaltliche Kriterien bzw. Fragestellungen angepasst bzw. erweitert werden.