Neue Methode zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

§ 21 Verpackungsgesetz adressiert die Frage der Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen an die am Lebensweg einer Verpackung beteiligten Akteure. Durch die ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte werden künftig recyclingfähige Verpackungen mit geringeren und nicht recyclingfähige Verpackungen mit höheren Beteiligungsentgelten belegt werden.
„Anhand unserer Bewertungsmethode lassen sich Schwachstellen von Verpackungen und Verbesserungspotenziale klar identifizieren.“, erklärt Dr. Siegfried Kreibe, Stellvertretender Geschäftsführer der bifa Umweltinstitut GmbH. „Denn je besser das Recycling funktioniert, desto höher sind die erreichbaren Qualitäten und damit auch die Absatzchancen der entstehenden Recyclingrohstoffe.“
„Schon bei der Gestaltung einer Verpackung werden die Weichen für die Recyclingfähigkeit gestellt“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. „Im Rahmen unserer Dienstleistung zur Verpackungsoptimierung ermöglichen wir Herstellern und Händlern nun, mithilfe eines wissenschaftlich belastbaren Bewertungsrasters ihre Verkaufsverpackungen gezielt zu optimieren. Das ist auch mit Blick auf das ab 2019 geltende Verpackungsgesetz wichtig.“
Die von bifa und Interseroh entwickeltet Methodik bewertet die zentralen Aspekte, welche die Recyclingfähigkeit einer Verpackung bestimmen:
- Kann der Verbraucher die Verpackung problemlos dem richtigen Erfassungssystem zuordnen?
- Kann die Verpackung aus dem Sammelgemisch der Gelben Tonne zielgerichtet sortiert werden?
- Wie gut ist die Verpackung für eine werkstoffliche Verwertung hinsichtlich Qualität und Quantität geeignet
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Thorsten Pitschke
tpitschke@bifa.de