Wertstoffgesetz und andere abfallrechtliche Novellierungen
Mittlerweile sind vielfältige Gesetzes- und Verordnungsnovellen auf den Weg gebracht und zum Teil auch bereits umgesetzt worden. Zu nennen sind etwa die BioabfV und das geplante WertstoffG, das die gegenwärtige VerpackV ablösen soll.
Veränderungen
Hiermit verbunden sind zum einen Veränderungen der Stoffströme hinsichtlich Mengen und Zusammensetzung. Zum anderen wechseln mitunter die Zuständigkeiten der Akteure aus der öffentlichen und privaten Abfallwirtschaft. Gerade die Kommunen, bislang Hauptakteure der Abfallentsorgung unter der Ägide der öffentlichen Daseinsvorsorge, stehen vor großen Herausforderungen. Neue Leistungsbereiche, so etwa die flächendeckende getrennte Bioabfallsammlung mittels Biotonne, bedingen kostenintensive Investitionen und die Anpassung der Gebührensysteme. Infrage kommen eigenständige Gebühren oder aber auch eine allgemeine Refinanzierung über die Restabfallgebühr bzw. eine neu zu schaffende Grundgebühr.
Privatisierungsdebatte
Überlagert werden die gesetzesbedingten abfallwirtschaftlichen Veränderungen von der wieder aufgekommenen Privatisierungsdebatte. So hat die Monopolkommission in ihrem letzten Hauptgutachten eine übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit kritisiert und gerade für den Bereich der Hausmüllentsorgung mehr Effizienz und Wettbewerb angemahnt. Dies macht sich insbesondere beim geplanten WertstoffG bemerkbar, das die Produktverantwortung der Verpackungsabfälle auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausdehnt. Der aktuelle Arbeitsentwurf des BMUB orientiert sich an den Empfehlungen der Monopolkommission und weist den Kommunen bei den Entsorgungsaufgaben nur noch eine untergeordnete Rolle im Logistikbereich zu. Die Einbindung etablierter Sammelsysteme steht gemäß Arbeitsentwurf unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die dualen Systembetreiber. Investitionen der Kommunen in der Vergangenheit könnten sich somit als Fehlinvestitionen erweisen und zusammen mit ausbleibenden Wertstofferlösen einerseits und rückläufigen Restmüllmengen bzw. Anlagenauslastungen andererseits Refinanzierungsfragen eröffnen.
Erforderlich sind neue Geschäfts- oder auch gesamthafte Unternehmensstrategien. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang sogenannte Bürgergutachten zur Erarbeitung von bürgernahen und breit akzeptierten Vorschlägen für eine Optimierung von Entsorgungseinrichtungen und Gebührenmodellen.
Dafür ist ein interdisziplinärer Ansatz mit Experten aus den Bereichen der empirischen Sozialforschung, Abfalltechnik und Wirtschaftswissenschaften erforderlich.