Bioaerosole im Müllheizkraftwerk – am Beispiel Haushaltsabfälle
Bakterien, Viren, Pilze & Co.
Der überwiegende Anteil der Mikroorganismen sind Arten, die weder beim Menschen noch bei Tieren und Pflanzen Infektionskrankheiten hervorrufen. Allerdings enthalten Abfälle auch eine große Bandbreite von Infektionserregern (Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten), die meist von erkrankten Personen in den Abfall eingetragen werden. Auch wenn ihr Anteil an der Mikroflora der Abfälle oft gering ist, begründen sie das hohe von Abfällen ausgehende hygienische Risikopotenzial. Die geordnete Sammlung und Behandlung/Verwertung von Abfällen hat deshalb einen herausragenden Stellenwert für die Gewährleistung hygienisch unbedenklicher Siedlungsräume.
Hygienerisiken in der Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft selbst sollen geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die von Abfällen ausgehenden hygienischen Risiken weder für die Beschäftigten noch für das Umfeld eine unvertretbare Gefährdung darstellen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die von Abfällen ausgehenden Luftverunreinigungen. Diese können neben Staub, flüchtige gasförmige und/oder geruchsintensive Stoffe und auch diverse Bioaerosolbestandteile enthalten. Zum Bioaerosol werden neben Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) auch Fragmente von Tieren und Pflanzen (Pollen, Fasern, Haare usw.) sowie Stoffwechselprodukte (MVOC, Mykotoxine, u. a.) gezählt. Von bioaerosolverunreinigter Luft können Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Infektionen, Intoxikationen und Sensibilisierungen ausgehen.
Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm (AWB)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm (AWB) verarbeitet im Müllkraftwerk Weißenhorn in zwei Ofenlinien bis zu 100.000 t Restmüll pro Jahr. Im Auftrag des MKW Weißenhorn wurden die Konzentrationen an Bakterien, Pilzen und bakteriellen Endotoxinen in der Luft relevanter Anlagenbereiche (Anlieferung, Müllbunker) untersucht. Mit weiter gehenden Untersuchungen wurde überprüft, in welchen Mengen wichtige Vertreter humanpathogener Mikroorganismen nachweisbar sind.
Dabei bestätigte sich die Ausgangshypothese: Die erfassten humanpathogenen Mikroorganismenarten trugen zur Gesamtmenge der nachgewiesenen, vermehrungsfähigen Bakterien und Pilze nur rd. 0,1-1 Prozent bei. Von einigen Erregern ist bekannt, dass bereits weniger als zehn infektiöse Einheiten Erkrankungen verursachen können.
Aus diesem Grund sehen arbeitsschutzrechtliche Regelungen (u. a. in der Biostoffverordnung) berechtigterweise vor, dass in Anlagenbereichen, in denen humanpathogene Erreger vorkommen (können), geeignete Schutzmaßnahmen zu beachten sind.