bifa-aktuell | 11.03.2019

Erfassung von Alttextilien im Stadtgebiet Augsburg

Ausarbeitung und Konkretisierung von Nachhaltigkeitskriterien für Ausschreibungsunterlagen

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©Grafik: bifa Umweltinstitut GmbH

In 2017 wurde durch das bifa Umweltinstitut ein Sondernutzungskonzept zur Erfassung von Alttextilien in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dageförde aus Hannover ausgearbeitet und vom Stadtrat der Stadt Augsburg Ende 2017 verabschiedet.

Im Zuge dessen wurde der aws (Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg) vom Stadtrat Augsburg damit beauftragt, die Vergabeunterlagen zu Sammlung und Verwertung von Alttextilien vorzubereiten und ihm zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sollte die Ausschreibung erstmalig unter Berücksichtigung der Zukunftsleitlinien zur Nachhaltigkeit der Stadt Augsburg erfolgen. Die Berücksichtigung von zukunftsfähigen Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen ist in dieser Form bislang einmalig in Deutschland. Der aws nimmt hiermit eine Vorreiterrolle ein. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dageförde hat das bifa Umweltinstitut nachprüfbare und für Augsburg spezifische Nachhaltigkeitskriterien zu den Aspekten der ökologischen, sozialen, kulturellen sowie ökonomischen Zukunftsfähigkeit im direkten Zusammenhang mit der Sammlung von Alttextilien zusammengestellt. Dabei wurden auch die Unterschiede zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern berücksichtigt. Insgesamt konnten in enger Absprache mit dem aws und dem Büro für Nachhaltigkeit der Stadt Augsburg zehn handfeste Kriterien erarbeitet werden. Im Fokus stand dabei in allen Fällen die Nachprüfbarkeit der Kriterien an Hand von glaubwürdigen Dokumenten.

Da nun nicht mehr nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Zukunftsfähigkeit bzw. Nachhaltigkeit über die Vergabe entscheidet, wurde eigens eine Bewertungsmatrix entwickelt. Verschiedene Bewertungsformeln wurden auf ihre Zuverlässigkeit, Verständlichkeit und letztendlich Rechtssicherheit geprüft und miteinander verglichen. Mit der Matrix war es nun möglich, einen Alttextilsammler auszuwählen der zum einen einen fairen Preis anbietet und sich zum anderen aktiv in den Feldern der Zukunftsfähigkeit engagiert. Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung als Bieter war die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen, wie Einhaltung der Abgasnorm EURO 5 für die Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet, Vorhandensein eines gültigen Entsorgungsfachbetriebszertifikats aller an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen und Bezahlung der Mitarbeiter nach gesetzlichem Mindestlohn. Bonuspunkte konnten bei Aspekten wie Einhaltung der Abgasnorm EURO 6 für die Einsatzfahrzeuge, Einhaltung von vorgegebenen (branchenüblichen) Anteilen der Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten sowie die Tätigkeit als Ausbildungsbetrieb und Bezahlung der Mitarbeiter über dem Mindestlohn gesammelt werden. Die Ausschreibung wurde Mitte 2018 veröffentlicht und durchgeführt. Dabei wurde die Stadt Augsburg in unterschiedliche Lose aufgeteilt, wobei ein Sammelgebiet nur für nachgewiesen gemeinnützig tätige Altkleidersammler vorbehalten war. Durch die Anwendung der Matrix konnten im Vergabeverfahren zwei Bieter für die unterschiedlichen Sammelgebiete identifiziert und die Aufträge erfolgreich vergeben werden.

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