Umsetzung des VerpackG
Unterstützung der Kommunen bei Abstimmungsvereinbarung und Analysen
Zum 01.01.2019 treten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in wichtigen Punkten für Kommunen in Kraft. Bereits 2018 wird eine Vielzahl an Kommunen gefordert sein, Vereinbarungen für den Leistungszeitraum ab 2019 zu finden.
Obwohl für konkrete Verhandlungen noch manche Aspekte offen sind, werden bei einigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in den nächsten Monaten vorbereitende Maßnahmen und Gespräche für die Abstimmungsvereinbarungen stattfinden. Offene Aspekte sind bspw. methodische Fragen bei der Ermittlung der Volumenanteile von PPK-Verkaufsverpackungen oder auch teilweise die Auslosung des gemeinsamen Vertreters der Dualen Systeme als Verhandlungspartner für den jeweiligen örE in dessen Sammelgebiet. Insbesondere bei letzterem bleibt die Hoffnung, dass sich die Vertreter der Dualen Systeme zügig einigen.
Kommunale Spitzenverbände und Verhandlungsführer empfehlen grundsätzlich, eine umfassende Regelung vorzusehen und die Abstimmungsvereinbarung gesamthaft zu verhandeln und abzuschließen. Eine Orientierungshilfe zur Abstimmungsvereinbarung wird derzeit erarbeitet und ist für Ende April/Anfang Mai vorgesehen.
Bei der Abstimmungsvereinbarung ist wie bislang im Konsensual- und Kooperationsprinzip zu verfahren. Als Ausnahme davon kann der örE in einer Rahmenvorgabe für die Ausgestaltung der LVP-Erfassung bei privaten Haushalten die Art des Sammelsystems als Hol- oder Bringsystem oder einer Kombination aus beiden, Art und Größe der Sammelbehälter sowie Häufigkeit und Zeitraum der Behälterleerungen festlegen. Die Rahmenvorgabe kann als Verwaltungsakt erlassen oder als Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung fixiert werden.
Bei der Systemgestaltung der LVP-Erfassung sollte eine frühzeitige Abstimmung erfolgen, um die politische Willensbildung mit zu berücksichtigen. Ob die Erfassung in der Gelbe Tonne, im Gelben Sack oder an Wertstoffinseln oder auf dem Wertstoffhof stattfinden soll, hängt von vielen Rahmenbedingungen ab und ist oftmals ein emotionales Thema für Bürger und Politik. Daher kann eine Beteiligung der Bürger über Befragungen zur künftigen Erfassung von LVP zielführend sein. Dabei kann auch die Haltung zur Einführung einer Wertstofftonne abgefragt werden, wobei hier insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Einführung mit zu prüfen ist.
Die Gestaltung der PPK-Mitbenutzung ist ebenfalls Teil der Abstimmung und mit dem gemeinsamen Vertreter der Systeme zu verhandeln. Dabei sind zur Bestimmung des angemessenen Entgelts gebührenrechtliche Grundsätze anzuwenden. Der Kostenanteil der PPK-Verkaufsverpackungen ist nach Masse- oder Volumenanteil zu berücksichtigen. Nachdem die Festlegung auf eine bundesweite gutachterliche Ermittlung der Volumenanteile gescheitert ist, kann ein individuelles Gutachten für das jeweilige Sammelgebiet sinnvoll für die Verhandlungen sein.
Weiter sind in der Abstimmungsvereinbarung die Nebenentgelte für Öffentlichkeitsarbeit und Standplatzreinigung zu regeln.
Für alle angesprochenen Aspekte, die in einer Abstimmungsvereinbarung erforderlich sind, bietet bifa Unterstützung: Von der Analyse des Status Quo über die Beratung zur Ausgestaltung und Konkretisierung der Vereinbarung bis hin zur Berechnung der Mitbenutzungsentgelte. Vorbereitende Aktivitäten wie eine Befragung von Bürgern zur Systemausgestaltung und die Begleitung des Prozesses zur politischen Willensbildung zählen zu den Standardleistungen. Erste gutachterliche Ermittlungen von Massen- und Volumenanteilen der PPK-Verkaufsverpackungen verschiedener Sammelsysteme nach der weitestgehend abgestimmten Methodik wurden bereits durchgeführt.
Wir beraten Sie gerne und führen entsprechende Analysen durch.
