Erfassung von Alttextilien in der Stadt Augsburg
bifa unterstützte die Stadt Augsburg bei der Anpassung von Ausschreibung und Organisation der Altkleidersammlung, die durch Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich wurden. Sich ändernde Marktbedingungen und Marktakteure, aber auch die geänderte und teilweise konkretisierten gesetzlichen Rahmenbedingungen hatten sich in der Praxis oftmals als schwer umsetzbar erwiesen. Die Folge daraus war ein erhöhtes Konfliktpotenzial der Akteure. In Augsburg stellt die Aktion Hoffnung als gemeinnütziger Sammler die Altkleidercontainer. Weitere gemeinnützige Teilnehmer haben ihr Interesse bekundet. Ein gewerblicher Sammler hat die Stadt bereits auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Containerstellplätze verklagt. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen mit der Auflage, ein neues Konzept unter Berücksichtigung aktueller vergaberechtlicher Belange im zu erstellen. Mit Unterstützung von bifa wurde zur Erfassung von Alttextilien im Stadtgebiet Augsburg für den öffentlichen Grund ein Konzept „aus einer Hand" ausgearbeitet. Das Stadtgebiet Augsburg wird in drei Gebiete aufgeteilt, wobei ein Gebiet für eine Vergabe an Gemeinnützige im Wettbewerb einer Dienstleistungskonzession privilegierbar ist. Die restlichen Standorte können in zwei Losen ebenfalls als Dienstleistungskonzession an gewerbliche Sammler vergeben werden. Für die Vergabeverfahren wurde u.a. angeraten, bestimmte Nachhaltigkeitskriterien der Stadt Augsburg als Zuschlagskriterien anzuwenden.